Gartenübergabe nur durch den Vorstand möglich!
Bitte unbedingt beachten, das folgende Punkte eingehalten werden:
1. Der Abgebende Pächter (alter Pächter) muss zuerst seinen Pachtvertrag und seine
Mitgliedschaft im KGV Feierabend e.V. schriftlich kündigen.( gesetzliche Schriftform)
2. Der übernehmende Pächter (neuer Pächter) muss zuerst Mitglied
im KGV Feierabend e.V. werden und die Umlage sowie die Mitgliedsgebühr bezahlt haben.
3. Erst dann kann ein Pachtvertrag mit dem übernehmenden (neuer Pächter)
abgeschlossen werden.
(der alte Pächter darf nicht ohne Vorstand verpachten/ verkaufen)
4. Nur der Mitgliederversammlung des KGV Feierabend e.V. entscheidet über die
Annahme des neuen Pächters. Sämtliche eigenmächtige "Verkäufe und Versprechungen" haben ohne Wissen des Vorstandes keine Vertragsgrundlage.